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Freiwilliger Stufentest

Stufentest, Violine
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Querflöte
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Schlagzeug
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Piano
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Saxophon
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Gitarre
Freiwilliger Stufest

Freiwillige Stufentests


An den Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon  
1. und 2. Februar 2025

Freiwilliger Stufentest, Piano

Leitfaden für den Stufentest 2025


Ausgangslage


Die Musikschulen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zu entwickeln. Aus diesem Grund gibt es keine Prüfungen und keine Zeugnisnoten. Der Unterricht an den Musikschulen ist individualisierter Unterricht, häufig im Einzelunterricht, oftmals in kleinen Gruppen. Dadurch kann auf die Persönlichkeit des einzelnen Schülers eingegangen und ein individuelles Lerntempo eingeschlagen werden. An Musikschulkonzerten können die Schüler ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Die Musikschulen werden im Sinne einer ganzheitlichen Bildung von den Gemeinden massgeblich subventioniert. Die Musikschulen setzen sich deshalb für eine transparente Leistungsbeurteilung sowie für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ein. Nebst den Qualitäten wie Zufriedenheit der Schüler (langjähriger Besuch des Unterrichts), Erfolg bei den Schülerkonzerten (Lernfortschritt) stellen auch die Eltern mit ihrem Schulgeld eine bedeutende Qualitätskontrolle dar.

Freiwilliger Stufentest, Horn

Zielsetzung


Standortbestimmung und Qualitätsentwicklung


Im Rahmen der Qualitätsentwicklung führen die Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon gemeinsame Stufentests durch. Sie dienen der Standortbestimmung des musikalischen und instrumentaltechnischen Fortschritts für die Schülerinnen und Schüler einerseits sowie des musikpädagogischen Erfolgs für die Lehrpersonen anderseits. Die Stufentests sind freiwillig, jede Schülerin und jeder Schüler hat Anrecht zur Teilnahme. Die Stufentests finden jährlich statt und umfassen alle Instrumente sowie Sologesang. Externe Fachexperten beurteilen das Können und Wissen der Schüler.


Informationen für die Musikschüler und Eltern


Der Stufentest

  • ist freiwillig, jeder Schüler und jede Schülerin hat ein Anrecht auf Teilnahme
  • gilt als Standortbestimmung
  • soll motivieren
  • strukturiert den Unterricht und gibt klare Ziele
  • basiert auf einem ganzheitlichen Musikunterricht
Freiwilliger Stufentest, Saxophon

Organisation des Stufentests


Bestimmungen


  • Die Stufentests stehen allen Schülerinnen und Schülern der Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zollikon und Zumikon offen. Das Bestehen des Tests wird mit einer Urkunde belohnt.
  • Die Stufentests umfassen insgesamt acht Stufen und entsprechen den Anforderungen des Verbands Zürcher Musikschulen.
  • Die Stufentests 1 – 4 werden dezentral an den Standorten der vier Musikschulen durchgeführt. Sind die Leistungen ungenügend, hat der Schüler die Gelegenheit, den Stufentest ein Jahr später zu wiederholen.
  • Lehrerinnen und Lehrer der teilnehmenden Schüler sind an den Stufentests anwesend.
  • Eltern dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kindes dabei sein. Das Fotografieren und Filmen während des Stufentests sind strikt untersagt.
  • Die externen Experten führen die Prüfung gemäss Merkblatt und der Aufstellung „Tests im Überblick“ durch.
  • Die Experten arbeiten nicht an den beteiligten Musikschulen.
  • Bei den Stufen 1 und 2 ist die Begleitung durch die eigene Lehrperson oder ab Tonträger möglich aber nicht zwingend. Ab der dritten Stufe kann ein Korrepetitor/eine Korrepetitorin engagiert werden.
  • Die Teilnahme am Stufentest kostet pro Person CHF 40.—, ab Stufe 5 CHF 60.—.  Der Betrag wird mit der nächsten Semesterrechnung verrechnet.
  • Externe Schüler bezahlen bis Stufe 4 CHF 60.—, ab Stufe 5 CHF 90.—.
  • Die Gebühr ist in jedem Fall geschuldet.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Anmeldeschluss: 8. November.
  • Die Prüfungen finden einmal pro Jahr, am letzten Wochenende vor den Sportferien, statt.
  • Der Abstand zwischen den einzelnen Teststufen kann ein bis drei Jahre betragen.

Hinweise und Anforderungen


  • Die Entscheidung zur Anmeldung zu den Stufenprüfungen wird in enger Absprache mit der Lehrerin resp. dem Lehrer getroffen.
  • Die Schüler werden durch ihre Lehrer zum Stufentest angemeldet.
  • Der Schüler muss bereit sein, die Teststücke über eine längere Zeit zu üben und diese bis ins Detail auszuarbeiten, damit das Vorspiel mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt.
  • Aus drei Wahlpflichtstücken wählt der Schüler gemeinsam mit der Lehrperson eines aus. Zusätzlich muss ein Selbstwahlstück oder eine Eigenkomposition im selben Schwierigkeitsgrad gespielt werden.
  • An den Musikschulen werden die Stufen 1 – 7 getestet. Ab Stufe 5 wird der Test nach den Richtlinien des Verbands Zürcher Musikschulen VZM durchgeführt. Unsere Stufe 5 entspricht der Stufe 4 beim VZM. Ab Stufe 7 wird eine schriftliche Theorieprüfung verlangt. Die Stufe 8 wird an der ZHdK (Zürcher Hochschule der Künste) in Zürich durchgeführt.
  • Bei den höheren Stufen werden die Wahlpflichtstücke des Verbands Zürcher Musikschulen VZM verwendet. Sie sind unter www.vzm.ch abrufbar.
  • Die vorgesehene maximale Spielzeit gemäss „Test im Überblick“ darf nicht überschritten werden. Andernfalls wird der Experte den Vortrag unterbrechen.
  • Improvisation wird folgendermassen geprüft: Der Experte/die Expertin oder auf Wunsch die Lehrperson spielt auf dem Klavier (oder auf einem Instrument nach Wahl) die vorgegebenen Improvisationsgrundlagen wie Bordun, Kadenzen, Blues-Schema oder Frage- und Antwortspiel.
  • In einem separaten Merkblatt werden detaillierte Hinweise und instrumentenspezifische Anforderungen zur praktischen Durchführung der Stufentests beschrieben.
  • Die Jury gibt Schülern und Schülerinnen sowie der Lehrperson ein Feedback. Der Entscheid der Jury kann nicht angefochten werden. Die Jury besteht in jedem Fach aus einer Fachperson.

Vergleich der Stufen


Stufentest der Musikschulen Erlenbach, Küsnacht, Zumikon, Zollikon

Stufen 1 – 7 des Verbands Zürcher Musikschulen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 4 VZM

Stufe 6

Stufe 5 VZM

Stufe 7

Stufe 6 VZM

Stufe 8

Stufe 7 VZM


Anforderungen


Der Test gilt als bestanden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Sicherheit im Vorspiel
  • Musikalische Gestaltung: Umsetzung in Bezug auf Tempo, Rhythmus und Charakter der Stücke, persönliche Interpretation
  • Technische Aspekte: Haltung, Finger, Tonkultur, Dynamik, Rhythmus, Intonation
  • Als übergeordnete Qualitätskriterien gelten: „Fluss – Freiheit – Freude“, Spontaneität und Persönlichkeit.
Freiwilliger Stufentest, Querflöte

Tests im Überblick


Anforderungen der Stufen 1 – 4


Anforderungen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Instrument

  • 1 Wahlpflichtstück gemäss separater Liste, 1 Selbstwahlstück; max. Spielzeit: 3 Minuten
  • 1 Wahlpflichtstück gemäss separater Liste, 1 Selbstwahlstück; max. Spielzeit: 4 Minuten
  • 4 Tonleitern in Dur nach Wahl
  • 1 Wahlpflichtstück gemäss separater Liste, 1 Selbstwahlstück; max. Spielzeit: 5 Minuten
  • 5 Tonleitern in Dur nach Wahl
  • 3 Tonleitern in Moll nach Wahl
  • Entsprechende Dreiklänge
  • 1 Wahlpflichtstück gemäss separater Liste, 1 Selbstwahlstück; max. Spielzeit: 6 Minuten
  • 8 Tonleitern in Dur nach Wahl
  • 4 Tonleitern in Moll nach Wahl
  • Entsprechende Dreiklänge

Blattspiel

 

 

  • Leichtes Stück gemäss Stufe 1
  • Leichtes Stück gemäss Stufe 2
  • Funktion des Bassschlüssels kennen

Improvisation

  • Nach Wahl über einen Bordun oder über ein Bild oder Thema nach eigener Wahl (z.B. Tiere, Stimmungen usw.)
  • Über einen Bass-Ostinato
    (nach Vorgabe der Lehrperson)
  • Über 2 Stufen (I V I) oder Blues-Schema
  • Freie Improvisation unter Einbezug eines Metrums

Rhythmus

  • Puls zu gehörter Melodie  dirigieren, klopfen oder auf andere Weise darstellen
  • Zweier-, Dreier- und Vierertakt klopfen und hörend erkennen (mit Pausen)
  • Rhythmus vom Blatt klopfen (ohne Sechzehntel)
  • Rhythmusdiktat mit halben, Viertel- und Achtelnoten, Viertelpausen und Punktierungen (Viertel, Achtel, Halbe), Triolen, Sechzehntel

Melodie

  • Nachsingen oder nachspielen einzelner Töne oder eines Liedanfangs
  • Dur und Moll unterscheiden
  • Einfache Melodie mit 5 Tönen im Quintraum nachspielen oder nachsingen können
  • Grosse, kleine und reine Intervalle bis zur Quinte nachsingen/nachspielen und bestimmen
  • Einfache Melodie nachsingen/nachspielen
  • Alle Intervalle bis zur Oktave nachsingen/nachspielen und bestimmen

Max. Prüfungsdauer (inkl. Feedback)

10 Min.

10 Min.

15 Min.

15 Min.